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Messstellenbetrieb

Durch das neue Messtellenbetriebsgesetz (MsBG) – basierend auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist die bundesweite Installation digitaler Zähler ab dem 01.01.2017 vorgeschrieben.


Die gesetzlichen Vorgaben lauten:


  • Ausstattung aller Stromabnahmestellen mit einem digitalen Stromzähler


  • bis 6.000 kWh moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) bis 2032


  • ab 6.000 kWh – intelligentes Messsystem (digitaler Zähler + Gateway)


  • verpflichtender Umbau bis 2024 auf neue Messtechnik zwischen 10.000 – 100.000 kWh bzw. für Einspeiser ab 7 KWp



Grundzuständige & wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Jede Verbrauchsstelle (mit wenigen Ausnahmen) muss mit einer Messstelle ausgestattet sein. Für einen Großteil der Verbrauchsstellen übernimmt diese Aufgabe der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB).

Solange sich ein Unternehmen in der Vergangenheit nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber – einen sogenannten wettbe¬werblichen Messstellenbetreiber (wMSB) – entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der grundzuständige Messstellen¬betreiber, der für den Zähleraustausch verantwortlich ist.


1. Was bedeutet die Gesetzgebung?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) besagt, dass in den kommenden Jahren alte mechanische Stromzähler gegen intelligente Messsysteme ausge¬tauscht werden müssen.

Mit Start des sogenannten Smart Meter Rollouts müssen Unternehmen jeder¬zeit damit rechnen, dass betroffene Zähler auf Kosten des Unternehmens ausgetauscht werden.

Ist diese Ankündigung erfolgt, wird der Zeitplan und der Umbau vom grundzu¬ständigen Messstellenbetreiber vorgegeben.

„Da sowohl die Infrastruktur als auch der Zeitplan für den Umbau der Zähler vom zuständigen Messstellenbetreiber vorgegeben wird, kann der Prozess des gesetzlichen Umbaus der Zähler nicht vom Unternehmen selbst gesteuert werden!“



Wer bestimmt, dass mein Stromzähler ausgetauscht werden soll?

Das Gesetz verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber (in der Regel auch der Netzbetreiber) die neue Zählerinfrastruktur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen flächendeckend umzubauen.


Somit liegt die Entscheidung einzig bei dem entsprechenden Netzbetreiber und der Netzverbraucher hat kein Mitspracherecht.

Wichtig: Smart Meter ist nicht gleich Smart Meter!

Im Laufe der Jahre hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch der Begriff Smart Meter weitläufig als Oberbegriff für verschiedene Arten von digitalen Stromzählern festgesetzt.

Gerade im Hinblick auf den flächendeckenden Umbau von Stromzählern ist eine genauere Unterscheidung jedoch notwendig und wichtig. Zu unterscheiden ist bei den Smart Metern zwischen

  Modernen Messeinrichtungen (mME) und

  Intelligenten Messsystemen (iMSys), die im Gegensatz zu den modernen Messsystemen über eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verfügen.


Die folgende Grafik macht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zählerarten deutlich, setzt die Zähler in Bezug zum anstehenden Umbau der Zählerinfrastruktur und verdeutlicht die Aufgabe der Kommunikationseinheit:

Zählertyp: Ferariszähler

Zählertyp: analoger Zähler

Funktionen des Zählers: Aktueller Zählerstand

Zuständig für den Einbau und technischen Betrieb:

Örtlicher Netzbetreiber als Messstellenbetreiber

Zählertyp: Moderne Messeinrichtung

Zählertyp: digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit

Funktionen des Zählers: Aktueller Zählerstand gespeicherte Werte,  tages-, wochen-, monats-, Jahresgenau 2 Jahre im Rückblick aufrüstbar mit einer Kommunikationseinheit zum iMSys

Zuständig für den Einbau und technischen Betrieb:

Grundzuständiger Messtellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber) oder ein vom Verbraucher beauftragter Messstellenbetreiber

Zählertyp: Intelligentes Messsystem (iMSys)

Zählertyp: digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit

Funktionen des Zählers: Aktueller Zählerstand gespeicherte Wete ¼ h genau aufrufbar in Tages-, Wochen,- Monats-, Jahresanzeige

Zuständig für den Einbau und technischen Betrieb:

Grundzuständiger Messtellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber) oder ein vom Verbraucher beauftragter Messstellenbetreiber

Zählertyp: Kommunikationseinheit  = Smart-Meter-Gateway SMG

Zählertyp: Kommunikationsschnittstelle

Funktionen des Zählers: Schnittstelle zwischen Zähler und Kommunikationsnetz kann einen oder mehrere Zähler anbinden               automatische Datenübertragung zum Messstellenbetreiber

Zuständig für den Einbau und technischen Betrieb:

SMG- Administrator: entweder der Grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein wettbewerbliches Unternehmen

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die gesetzliche Umrüstung sind für Verbraucher bis 100.000 kWh/a über eine Preisobergrenze reguliert, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Bei höheren Verbräuchen ist keine gesetzliche Obergrenze vorgesehen.

Die Preisobergrenzen gibt es sowohl für die Verbraucherseite, als auch für Betreiber von Erzeugungsanlagen.

Welche Vorteile bieten die neuen Zähler für Unternehmen?

Endkunden profitieren von der erhöhten Transparenz ihrer Energieverbräuche und der daraus resultierenden Möglichkeit, Ansatzpunkte für eine gestei¬gerte Energieeffizienz zu ermitteln. Nur durch zeitnahe Visualisierung ist es möglich, entsprechend zu handeln. Auch die Kommunikation mit Netzbetrei¬bern, Energielieferanten und Messstellenbetreibern etc. ist durch die gebün¬delte Kommunikation auch bei einem Wechsel der Anbieter vereinfacht.

Verbraucher mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch können in den Genuss der ermäßigten Konzessionsabgabe kommen.

2. Warum ist proaktives Handeln aus Unternehmenssicht sinnvoll?

Dem verpflichtenden Austausch durch den zuständigen Messstellenbetreiber können Unternehmen nur entgegenwirken, wenn Sie sich proaktiv für den Austausch der bestehenden Zähler durch einen wettbewerblichen Messstel¬lenbetreiber entscheiden.

Mit einer aktiven Entscheidung zum Austausch der Zähler durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, können Unternehmen

die aktuell bestehende Unsicherheit, wann genau Zähler ausgetauscht werden sollen, umgehen,

ein Mitspracherecht und Handlungsspielraum für den Umbau,

sich Bestandsschutz für die neuen Zähler von acht Jahren sichern sowie

die Basis für gezielte Energieeffizienzmaßnahmen durch ein fortschrittliches Energiecontrolling legen.

Durch den selbst gesteuerten Umbau profitieren Unternehmen von einer homogenen Zählerinfrastruktur und einheitlichen Energiedateninformationen.

Die von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber installierten Messsysteme genießen bis zu acht Jahre technischen Bestandsschutz – unabhängig von weiteren Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder den Wünschen der grundzuständigen Messstellenbetreiber.



Für welche Unternehmen ist proaktives Handeln besonders sinnvoll?

 Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch zwi¬schen 10.000 und 100.000 kWh (pro Verbrauchsstelle). Da durch das MsbG für die genannten Unternehmen eine Umbauverpflichtung für den grundzuständigen Mess¬stellenbetreiber bis Ende 2024 besteht, ist die Wahr¬scheinlich gegeben, dass der gesetzlich vorgeschrieben Umbau in naher Zukunft an-gekündigt wird. Wer dem gesetzlichen Umbau zuvorkommen will, sollte jetzt schnell handeln.

 Unternehmen, deren Strom¬zähler deutschlandweit in verschiedenen Netzgebieten verteilt sind. Da für den Umbau einzelner Zähler der jeweils zuständige Messstellenbetreiber verant¬wortlich ist, wird der Umbau unkoordiniert stattfinden, zu unterschiedlichen Zeitpunk¬ten und mit unterschiedlicher Technik. Dies kann zu einer sehr un¬vorteilhaften, heterogenen Zählerinfrastruktur und uneinheitlichen Energiedatenin¬formationen führen.

Unternehmen, die an geziel¬ten Energieeffienzmaßahmen interessiert sind, deren Basis ein Energiecontrolling ist. Eine homogene Zählerinf¬rastruktur und einheitliche Energiedateninformationen über deutschlandweit ver¬teilte Standorte hinweg ist hierfür die Basis. Nur wenn sich ein Unterneh¬men proaktiv für den Umbau der Zähler entscheidet, kann dies realisiert werden!

3. Die Digitalisierung der Energiewende – Hintergründe zur Digitalisierung der Energiewende

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland schreitet voran und bringt im Wesentlichen zwei Herausforderungen mit sich:

1. Die Dezentralisierung der Energieerzeugung und

2. die wetterbedingt schwankende Stromerzeugung bzw. -einspeisung aus Sonnen- und Windenergieanlagen.


Um die immer größer werdende Menge an dezentral erzeugtem und wetterbe¬dingt fluktuierendem Strom zu integrieren und mit dem gegebenen Verbrauch zu synchronisieren, spielt der flächendeckende Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen auf Erzeuger- sowie Verbraucherseite eine ganz wesentliche Rolle.

Ziel ist der Aufbau eines intelligenten Stromnetzes (Smart Grid), in dem eine kommunikative Vernetzung und Steuerung wesentlicher Akteure des Strom¬markts möglich ist. Durch den Aufbau dieses Smart Grids für Deutschland soll der Strommarkt auf Dauer sowohl der dezentralen Einspeisung von Strom als auch den Schwankungen bei der Stromeinspeisung durch regenerative Quellen gerecht werden.

Zusätzliche Ziele sind, dass:

1. das Stromangebot und die Nachfrage besser in Einklang gebracht werden und

2. der Stromverbrauch durch Verbrauchstransparenz in Summe gesenkt werden soll.


Aus diesem Grund ist der flächendeckende Einbau der neuen Zähler richtungs¬weisend für die Energiewende.

Wie erfolgt der Zähleraustausch durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber?

Seit 2011 existieren einheitliche und verbindliche Regeln für die Markt-kommunikation zwischen den Messstellen- und Verteilnetzbetreibern (WiM). Auf dieser Grundlage gestaltet sich der Wechsel Ihres Messstellenbetreibers transparent, einfach und zuverlässig.